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Rechtssichere Bonitätsprüfung im Online Shop

Mithilfe einer Bonitätsprüfung können Onlinehändler das Risiko von Zahlungsausfällen deutlich reduzieren und Verluste vermeiden. Bei der Prüfung gibt es jedoch viele Hürden – vor allem beim Datenschutz. Worauf Sie als Händler achten müssen, um Ihre Bonitätsprüfung rechtssicher zu gestalten.

Kauf auf Rechnung: Beliebte Zahlungsart mit Risikofaktor

Der Kauf auf Rechnung ist eine der beliebtesten Zahlungsmethoden deutscher Online-Shopper. Nicht zuletzt bietet er eine sichere Bezahlmöglichkeit, Datenschutz und Komfort für den Endkunden. Die Ware kann zu Hause zunächst begutachtet werden. Erst dann fällt die finale Kaufentscheidung. Bei den Shopbetreibern hingegen ist diese Zahlungsart weniger beliebt – schließlich müssen sie zunächst mit der Lieferung der Waren in Vorleistung gehen und tragen das Risiko eines Zahlungsausfalls. Doch auch bei anderen Zahlungsmethoden stoßen Händler immer wieder an ihre Grenzen oder müssen sich mit nichtzahlenden Kunden auseinandersetzen.

 

Um dies zu vermeiden, setzt ein Großteil der Betreiber von Online Shops auf eine Bonitätsprüfung. Allerdings muss man dabei einiges beachten. Wir erklären Ihnen hier, welche Regelungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) Sie bei der Prüfung der Bonität umsetzen müssen und welche Sonderfälle es gibt.

 

Wie läuft eine Bonitätsprüfung regulär ab?

Bei einer Bonitätsprüfung werden personen- oder unternehmensbezogene Daten des Kunden an einen vom Onlinehändler beauftragten Zahlungsdienstleister wie etwa CrefoPay oder an eine Auskunftei weitervermittelt. Hier wird dann seine Zahlungsfähigkeit überprüft. Rückschlüsse auf die künftige Zahlungsfähigkeit des Käufers werden mithilfe eines Scoring-Verfahrens getroffen. Bei diesem mathematisch-statistischen Verfahren werden eine Vielzahl von Merkmalen analysiert und ausgewertet, die für die Bonität entscheidend sind. Die Auskunftei ermittelt auf diese Weise eine sogenannte Ausfallwahrscheinlichkeit, die es ermöglicht, das zu erwartende Risiko einzuschätzen. Oftmals sind diese Wahrscheinlichkeiten einer einfach interpretierbaren Skala zugeordnet, an der sich Händler bei der Geschäftsentscheidung orientieren können.

 

Im Online Shop werden die ermittelten Ausfallwahrscheinlichkeiten in der Regel dazu verwendet, Transaktionen automatisiert zu steuern. Bei bestimmten Schwellwerten können dann risikoreiche Zahlungsarten für den Besteller ausgeblendet werden, um Zahlungsausfälle zu vermeiden.

Mit oder ohne Einwilligung: Was man bei der Bonitätsprüfung im Online-Handel beachten muss

Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten ist nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verboten, sofern nicht ein Erlaubnistatbestand vorliegt. Mögliche Erlaubnistatbestände sind in Artikel 6 DSGVO geregelt. So kann zum Beispiel ein berechtigtes Interesse an der Verarbeitung vorliegen oder es liegt eine Einwilligung zur Einholung einer Bonitätsauskunft seitens des Kunden vor. Hat der Kunde also in die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten für einen oder mehrere bestimmte Zwecke eingewilligt oder ist die Verarbeitung für die Wahrung der berechtigten Interessen des Onlinehändlers erforderlich, ist eine Bonitätsprüfung im Online-Shop also grundsätzlich möglich.

 

 

Auch durch die im Mai 2018 in Kraft getretene DSGVO hat sich bei der Bonitätsprüfung keine Änderung zu der bis dahin geltenden Rechtslage ergeben. Eine Prüfung der Bonität ist auch weiterhin ohne Einwilligung möglich. Allerdings nur dann, wenn für den Onlinehändler bei einer bestimmten Zahlungsmethode ein Ausfallrisiko entsteht. Das berechtigte Interesse liegt in diesem Fall darin, dass der Händler das wirtschaftliche Interesse verfolgt, den Kaufpreis auch wirklich zu erlangen. In diesem Fall kann er sich bei risikobehafteten Zahlungsmethoden absichern, dass der Kunde solvent ist und in der Vergangenheit ein zuverlässiger Vertragspartner war.

 

Als Händler im Internet müssen Sie bei allen anderen angebotenen Zahlungsmethoden überprüfen, ob ein berechtigtes Interesse an einer Bonitätsprüfung besteht. Ist dies nicht der Fall, benötigen Sie die Einwilligung des Käufers. Diese müssen Sie bereits während des Bestellprozesses einholen.

Aktive versus passive Zahlartensteuerung

Einen weiteren Aspekt, den Sie berücksichtigen sollten, ist die Art der Bonitätsprüfung im Prozess des Online Check-outs. Grundsätzlich unterscheidet man zwischen der vorgelagerten oder nachgelagerten – auch bekannt als aktive oder passive – Zahlartensteuerung:

 

  • Aktive Zahlartensteuerung: Der Kunde gibt seine persönlichen Daten an, nachdem er zur Kasse gegangen ist. Er wird dann zu den Zahlungsmöglichkeiten geführt. Währenddessen erfolgt im Hintergrund eine Prüfung der Bonität. Anschließend werden ihm die Zahlungsmethoden angezeigt, die er mit seiner Zahlungsfähigkeit abdecken kann. Bei der aktiven Zahlartensteuerung besteht kein berechtigtes Interesse des Onlinehändlers, da zu diesem Zeitpunkt noch nicht bekannt ist, welche Zahlungsart der Käufer wählen wird und ob dabei ein Risiko für den Händler entsteht. Wählt er beispielsweise die Vorkasse als Zahlungsart, gibt es keine Grundlage für eine Bonitätsprüfung aufgrund des berechtigten Interesses. Hier benötigen Sie also die Einwilligung des Endkunden

 

  • Passive Zahlartensteuerung: Dabei erfolgt die Prüfung später im Kaufprozess – selektiv für diejenigen Kunden, die eine unsichere Zahlungsart auswählen. Nach der Eingabe der persönlichen Daten kann der Käufer zwischen allen verfügbaren Optionen wählen. Wenn er sich bei seiner Bestellung beispielsweise für Kauf auf Rechnung entscheidet, findet die Bonitätsprüfung statt. Falls es wahrscheinlich ist, dass es zu einem Zahlungsausfall kommt, wird der Kunde gebeten, eine andere Zahlungsmethode auszuwählen. Die passive Zahlartensteuerung zeigt dem Kunden transparent, welche Zahlungsarten er wählen kann und welche nicht. Ein weiterer positiver Effekt: Der Händler zahlt auch nur in den relevanten Fällen eine Gebühr bei seinem Auskunftei-Dienstleister und prüft nicht pauschal jegliche Transaktion im Vorfeld.

Bonitätsprüfung im Online-Handel: Welche Kosten sind damit verbunden?

Wenn Sie sich für den Einsatz der aktiven Zahlartensteuerung entscheiden, heißt das auch, dass Sie für jeden Kunden eine Prüfung der Bonität durchführen lassen müssen – egal um welche Zahlungsart es sich handelt, ob ein Ausfallrisiko besteht oder der Kunde zahlungskräftig ist. Dies bringt hohe Kosten mit sich, denn jede Prüfung muss ja auch bezahlt werden.

 

Bei der passiven Zahlartsteuerung kommt es erst zur automatisierten Bonitätsprüfung, wenn diese für die Abwicklung einer Zahlungsmethode benötigt wird – wie beispielsweise beim Kauf auf Rechnung. Für Händler im Internet ist die passive Zahlartsteuerung daher kostengünstiger.

Bei Verstößen drohen Strafen

Was passiert, wenn Sie ohne Zahlartensteuerung und Berücksichtigung der DSGVO Bonitätsprüfungen bei Kunden nicht richtig durchführen? Wenn Sie die genannten Vorschriften des Datenschutzes verletzen, drohen Ihnen nach der DSGVO Geldbußen von bis zu 20 Millionen Euro oder bis zu 4 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes. Zudem kann dem Täter die Gewerbeerlaubnis entzogen werden. In besonders schweren Fällen wird auch eine Freiheitsstrafe verhängt.

Wie Sie als Onlinehändler eine Bonitätsprüfung durchführen können.

Eine entsprechende Prüfung sollten Sie als Onlinehändler also nur dann durchführen, wenn ein berechtigtes Interesse vorliegt.

 

Eine Einwilligung zur Erlaubnis der Bonitätsprüfung können Internethändler beispielsweise einholen, indem sie eine sichtbare Checkbox vor die Auswahl der Zahlungsmethoden platzieren. Im Text der Checkbox muss die Einwilligung und deren Umfang schriftlich und verständlich kommuniziert werden.

 

Wichtig dabei: Achten Sie darauf, dass Sie die Antwort nicht vorgeben – bildlich gesprochen dürfen Sie das Kästchen zur Einwilligung nicht vorangekreuzt haben. Ihr Kunde muss den Haken selbst setzen.

 

Damit der Informationstext nicht zu lange ist, können Sie auf weitere Inhalte an der entsprechenden Stelle in der Datenschutzerklärung verlinken. In der Erklärung zum Datenschutz müssen Sie den Käufer ausführlich darüber informieren, was Sie mit seinen persönlichen Daten tun werden.

 

Klären Sie Ihre Kunden darüber auf, dass es Ihnen jederzeit möglich ist, eine erteilte Einwilligung zurückzuziehen. Als Betreiber eines Online-Handels ist es auch Ihre Aufgabe, anzugeben, wie lange Sie die erhobenen Daten aufbewahren werden.

Rechtssichere Bonitätsprüfung: Auf Nummer sichergehen

Achten Sie darauf, dass Sie für jede Art von Kundenentscheidung immer alle Aspekte des Datenschutzgesetzes berücksichtigen. Kommunizieren Sie dem Kunden Ihre Anliegen in Sachen Bonitätsprüfung so genau und deutlich wie möglich – eine dazugehörige Checkbox muss sichtbar platziert werden und leicht verständliche Informationen beinhalten. Die Aufklärung über das Bonitätsprüfungsverfahren gehört immer in eine Datenschutzerklärung. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie die Erlaubnis des Kunden haben, eine Prüfung der Bonität durchzuführen oder nicht.

Risikoprüfungsprozess mit CrefoPay

CrefoPay bietet hierfür einen mehrstufigen Risikoprüfungs-Prozess: Noch bevor Ihr Kunde sich für eine Zahlungsmöglichkeit entscheidet, hinterlässt er dabei während der Kaufabwicklung seine Identität in Form seiner Rechnungs- und Lieferanschrift. Ganz egal, ob Sie auf die aktive oder passive Zahlungsartensteuerung setzen: mit CrefoPay haben Sie die technischen Voraussetzungen, um eine rechtssichere Bonitätsprüfung in Ihrem Verkaufsprozess abzubilden. Der Check-out-Prozess wird Ihren Gegebenheiten und Ihrer Risikosituation angepasst und mit Ihnen definiert. Bei Negativmerkmalen oder schlechtem Zahlungsverhalten sind Sie auf der sicheren Seite, indem Sie nur sichere Zahlungsarten anbieten. Auch eine wirksame Betrugsprävention gehört zum Service von CrefoPay.


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